Abgaben-, Zoll- und Steuerstrafrecht | Karlsruhe

» Steuerfahndung ist die zur Faust geballte öffentliche Hand «

Abgaben-, Zoll- und Steuerstrafrecht

Wir sind eine kleine, auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz im Herzen Karlsruhes. Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen und mittelständische Unternehmen. Wir verteidigen Sie im Rahmen sämtlicher Delikte aus dem Abgaben-, Zoll- und Steuerstrafrecht.

Verteidigung bei Steuerhinterziehung

Im Steuerstrafrecht verteidigen wir Sie gegenüber Steuerfahndung und Gericht gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und anderen Delikten des Steuerstrafrechts. Hierzu gehört neben der eigentlichen Strafverteidigung natürlich auch ein schnelles anwaltliches Eingreifen bei dinglichem Arrest, eingefrorenen Konten und anderen Maßnahmen der Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft gegen Ihr Vermögen.

Wenn es richtig brennt

Wenn in Steuerstrafsachen die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen an sich gezogen hat, geht es neben der eigentlichen Steuerhinterziehung meist noch um die Beteiligung an einem Umsatzsteuerkarussell oder weitere Delikte wie beispielsweise der Bildung einer kriminellen Vereinigung oder einen besonders schweren Fall des Bankrotts. Hier steht für den Betroffenen viel auf dem Spiel. Dies gilt erst recht, wenn ein Haftbefehl erlassen wurde und sich der Beschuldigte bereits in Untersuchungshaft befindet. Gleiches gilt in Großverfahren mit einer Vielzahl von Beschuldigten vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts. Auch hier steht Ihnen unseren Sachverstand bundesweit zur Verfügung.

Beratung bei Selbstanzeigen

Neben der klassischen Strafverteidigung beraten wir unsere Mandanten auch bei strafbefreienden Selbstanzeigen. Wir zeigen Ihnen dabei die Vor- und Nachteile einer Selbstanzeige auf und begleiten Sie bei den nachfolgenden Schritten gegebenenfalls in Kooperation mit Ihrem Steuerberater.

Das Abgaben-, Zoll- und Steuerstrafrecht

  • Abgabenordnung (AO)
    • § 369 Steuerstraftaten
    • § 370 Steuerhinterziehung
    • § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
    • § 372 Bannbruch
    • § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
    • § 374 Steuerhehlerei
    • § 375 Nebenfolgen
    • § 376 Verfolgungsverjährung
    • § 377 Steuerordnungswidrigkeiten
    • § 378 Leichtfertige Steuerverkürzung
    • § 379 Steuergefährdung
    • § 380 Gefährdung der Abzugsteuern
    • § 381 Verbrauchsteuergefährdung
    • § 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
    • § 383 Unzulässiger Erwerb von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen
    • § 383a Zweckwidrige Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a
    • § 384 Verfolgungsverjährung
  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
    • § 17 Strafvorschriften (Verstöße gegen Sanktionsmaßnahmen)
    • § 18 Strafvorschriften (Ausfuhr, Verbringung, Versendung, Handel, etc.)
    • § 19 Bußgeldvorschriften
    • § 20 Einziehung und Erweiterter Verfall
  • Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
    • § 19 Strafvorschriften gegen Atomwaffen
    • § 20 Strafvorschriften gegen biologische und chemische Waffen
    • § 20a Strafvorschriften gegen Antipersonenminen und Streumunition
    • § 22a Sonstige Strafvorschriften
    • § 22b Verletzung von Ordnungsvorschriften
  • Strafgesetzbuch (StGB)
    • § 129 Bildung einer kriminellen Vereinigungen
    • § 148 Wertzeichenfälschung
    • § 149 Vorbereitung der Fälschung von Geld und Wertzeichen
    • § 355 Verletzung des Steuergeheimnisses
  • Umsatzsteuergesetz (UStG)
    • § 26a Bußgeldvorschriften
    • § 26b Schädigung des Umsatzsteueraufkommens
    • § 26c Gewerbsmäßige oder bandenmäßige Schädigung des Umsatzsteueraufkommens
  • Die vorstehenden Kategorien geben Ihnen einen ersten kleinen Überblick über unser Tätigkeitsgebiet im Abgaben-, Zoll- und Steuerstrafrecht. Während die Verteidigung bei Steuerhinterziehung den Hauptteil unserer Arbeit im Steuerstrafrecht ausmacht, liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt im Zollstrafrecht in der Verteidigung bei Verstößen im Zusammenhang mit dem Verbot der Proliferation und den Ausfuhrverboten des Außenwirtschaftsgesetzes. Daneben sei auf unser Glossar verwiesen.