Die Kosten effektiver Strafverteidigung

» Die Freiheit ist mehr wert, als sie kostet «

Unser Honorar

Eine wichtige Frage für Mandanten sind natürlich die Kosten, die auf sie zukommen, wenn sie unsere Fachanwaltskanzlei mit der Strafverteidigung in ihrem Fall beauftragen. Zwar ist die konkrete Höhe der Kosten immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalles. So spielt es beispielsweise eine Rolle, ob ein Verfahren besonders umfangreich ist. Dies ist in der Regel bei mehrtägigen Verfahren vor dem Landgericht oder in komplizierten Wirtschaftsstrafverfahren der Fall. Aber eines lässt sich bereits jetzt schon sagen: eine effektive und engagierte Strafverteidigung muss Sie kein Vermögen kosten. In jeden Fall profitieren Sie von unserer nachgewiesenen Erfahrung als Fachanwälte für Strafrecht.

Volle Kostentransparenz

In der Regel treffen wir mit unseren Mandanten eine Honorarvereinbarung, die den tatsächlichen zeitlichen Aufwand unserer Arbeit berücksichtigt, wobei unser Honorar jedoch mindestens das zweifache der gesetzlichen Gebühren nebst Umsatzsteuer beträgt. In geeigneten Fällen bieten wir unseren Mandanten auf Wunsch auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars an. Dies bietet Ihnen die größtmögliche Transparenz und Kostensicherheit. Etwaige Auslagen werden nach Mandatsende gesondert abgerechnet. Erkundigen Sie sich gerne bei uns, mit welchen Rechtsanwaltskosten Sie voraussichtlich in Ihrem konkreten Fall zu rechnen haben.

"Nur mal schnell 'ne Frage"

Wenn Sie "nur mal schnell eine allgemeine strafrechtliche Frage" haben, dürfen Sie uns gerne anrufen und uns Ihr Anliegen schildern. Wenn wir Ihre Frage ohne weitere Prüfung ebenso schnell am Telefon beantworten können, kostet Sie dieser Anruf in der Regel nichts. Wenn Sie hierüber hinausgehend eine ausführliche Erstberatung, die auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist, wünschen, erhalten Sie diese gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Kanzlei. Hierbei nehmen wir uns die Zeit, all Ihre Fragen zu beantworten. Die Kosten für ein solches ausführliches persönliches Beratungsgespräch betragen € 220,- (inklusive Umsatzsteuer).

Rechtsschutzversicherung

Bitte beachten Sie, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit einem Strafverfahren stehen, in ihren Versicherungsbedingungen ausgeschlossen haben. Prüfen Sie daher zunächst, ob Ihre Rechtsschutzversicherung überhaupt strafrechtliche Vorwürfe abdeckt. Darüber hinaus sollten Sie ohnehin bedenken, ob Sie die eigene Versicherung wirklich darüber informieren möchten, dass gegen Sie in einem Strafverfahren ermittelt wird. Denn die Versicherung wird diese Information sehr lange speichern, was in einigen Jahren möglicherweise für Sie unangenehm sein könnte, wenn Sie eine neue Versicherung abschließen möchten. Darüber hinaus verlangen die meisten Versicherer, dass ihnen sämtliche Details des Falles offen gelegt werden. Dies ist deshalb problematisch, da Ihre Rechtsschutzversicherung gegenüber den Strafverfolgungsbehörden kein Zeugnisverweigerungsrecht hat.